Information zur Unfallversicherung



Progression Als dritter leistungsbestimmender Faktor ist die Progression/Mehrleistung zu benennen. Vereinbaren Sie mindestens einen%-Satz von 225 % (in der Regel bis 500 % möglich). Dadurch steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität überproportional zum Invaliditätsgrad an. Bei einer Vollinvalidität erhalten Sie beispielsweise, ausgehend von einer angenommenen Grund-/Versicherungssumme von 100.000 Euro, 225.000 Euro an Entschädigungsleistung. Hinweis: Eine ordentliche Grundabsicherung ist einer überhöhten Progression vorzuziehen, da diese ja erst bei sehr starken Unfallfolgen wirksam wird.

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